Psychologische Praxis
Mag. Cornelia Albrecht
Gutachten für Waffenbesitz
Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung gem. 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Seit 1. Juli 1997 ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, dass Bewerberinnen und Bewerber um eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenpass (WP) der Waffenbehörde ein psychologisches Gutachten über Ihre Verlässlichkeit vorlegen müssen. Die Motive für den Wunsch zum Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen sind vielfältig. Hierzu zählen beispielsweise das Sportschießen, eine bestehende Sammelleidenschaft oder auch die Selbstverteidigung. Wichtig in all diesen Fällen ist, dass die Person verlässlich ist, sprich, nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen, diese leichtfertig oder gar missbräuchlich zu verwenden.
Im Zuge dieser Begutachtung kommen verschiedene Methoden zu Anwendung, wobei stets auf die Wissenschaftlichkeit und Eignung der Verfahren für die zu beantwortende Fragestellung Bedacht genommen wird.
Die Begutachtungen werden von mir in meiner Praxis in Wien durchgeführt. Mehrere Infos zu dem Ablauf der Begutachtungen erhalten Sie hier.
Neuerung zur psychologischen Begutachtung ab 14.12.2019:
Gem § 8 Abs. 7 Waffengesetz 1996 werden folgende Sätze angefügt:
„Ergibt ein Gutachten, dass der Betroffene dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, haben die zur Erstellung eines Gutachtens ermächtigten Personen oder Einrichtungen der Behörde den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum des Betroffenen, das Ergebnis sowie das Datum des erstellten Gutachtens zu melden. Die Behörde darf ein innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Meldung erstelltes Gutachten im Verfahren zur Überprüfung der Verlässlichkeit nicht verwerten. Wurden der Behörde drei Gutachten im Sinne des zweiten Satzes gemeldet, ist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses für diesen Betroffenen unzulässig.“