Waffenpsychologische Begutachtung - Ablauf

Sobald Sie einen Termin vereinbart haben, erhalten Sie per email ein Informations- und Datenblatt, welches Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben an mich retournieren. Ebenfalls erhalten Sie die Honorarnote, mit der Bitte, den Betrag vor Beginn der Begutachtung zu überweisen.


Die waffenpsychologische Begutachtung selbst beginnt mit einem persönlichen Gespräch, in welchem auf Ihren Lebenslauf sowie Ihre psychische Gesundheit eingegangen wird und Ihre Gründe und Motive für den Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses besprochen werden. In weiterer Folge werden Ihnen an einem computergesteuerten Testsystem zwei Fragebögen vorgegeben, welche Ihre Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale (beispielsweise emotionale Stabilität, Aggressionsneigung, Risikobereitschaft usw.) im Hinblick auf den Umgang mit Waffen erfassen. Es werden keine Wissensfragen gestellt. PC-Vorerfahrungen sind nicht nötig.


Das Ergebnis der Begutachtung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Im Falle einer positiven Beurteilung, erhalten Sie ein von mir digital signiertes Gutachten per email zugeschickt, welches Sie gemeinsam mit den anderen Unterlagen, wie beispielsweise dem Waffenführerschein, bei Ihrer zuständigen Behörde einreichen, um das beantragte Waffendokument ausgestellt zu bekommen.


Sollten aufgrund der Untersuchungsergebnisse Zweifel betreffend einer positiven Beurteilung auftreten, können Sie wählen, ob Sie eine weiterführende Begutachtung wollen oder sich für den Abbruch der Untersuchung entscheiden.


Seit 14.12.2019 wird im Falle eines Zweifels Ihre zuständige Waffenbehörde durch die Begutachtungsstelle informiert.


Bei einer Fortsetzung haben Sie die Gelegenheit, in einem ausführlichen Gespräch mit mir genau auf jene Punkte einzugehen, die Zweifel an Ihrer waffenrechtlichen Verlässlichkeit aufkommen haben lassen und nötigenfalls weitere Fragebögen zu bearbeiten. Bei abschließender positiver Beurteilung wird Ihnen das Gutachten zugeschickt. Ich weise darauf hin, dass bei einer weiterführenden Begutachtung erneut Kosten anfallen.


Für die Begutachtung in meiner Praxis ist Folgendes zu beachten:

  • Terminvereinbarung notwendig!
  • Trinken Sie spätestens am Vorabend der Begutachtung keinen Alkohol mehr und nehmen Sie keine Medikamente ein, außer jene, die
  • Sie medizinisch verordnet bekommen haben.
  • Kommen Sie ausgeruht zur Begutachtung.
  • Bitte nehmen Sie einen Lichtbildausweis mit.
  • Wenn Sie Brillen- oder Kontaktlinsenträger/in sind, nehmen Sie bitte Ihre Sehhilfe mit.
  • Terminabsagen sind bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich. Spätere Absagen werden in Rechnung gestellt.